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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise von Whistleblowern können sehr wertvoll sein, indem sie dazu beitragen, Rechtsverstöße aufzudecken bzw. zu verhindern. Um Hinweisgeber zu schützen und dazu
zu bewegen, dass Insider-Kenntnisse über bestehendes Fehlverhalten ohne Angst vor
Nachteilen weitergegeben werden, verpflichtet das HinSchG Unternehmen und Behörden,
sichere  Meldewege einzurichten und verbietet Repressalien gegen Hinweisgeber.
D. h. mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll der Schutz hinweisgebender
Personen gestärkt und damit gleichzeitig sichergestellt werden, dass ihnen keine Benachteiligungen drohen.
Durch dieses Gesetz wird die Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt.
Ab dem 17. Dezember 2023 ist die Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweise verpflichtend für Unternehmen ab einer Größe von mindestens 50 Beschäftigten.
Bei uns finden Sie ab sofort Informationen und Zugang unter:
https://www.ulman.de/verstoss-melden/