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PFAS aus dem Anwendungsbereich - aktueller Stand

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.06.2024 gaben die beiden REACh-Komitees RAC (Risk Assessment Committee) und SEAC (Socio-Economic Analysis Committee) ihre vorläufigen Schlussfolgerungen bekannt für die Sektoren:

  • Verbrauchermischungen, Kosmetika und Skiwachs (bereits auf der März-Plenartagung erörtert)
  • Metallbeschichtung und Herstellung von Metallerzeugnissen (Diskussion im Juni).

Darüber hinaus zog das RAC-Komitee eine vorläufige Schlussfolgerung zum Anwendungsbereich des Vorschlags und zu den Gefahren von PFAS. Das Hauptanliegen von PFAS ist nach Ansicht des Ausschusses ihre Persistenz, was bedeutet, dass PFAS sehr lange in der Umwelt verbleiben können. Darüber hinaus können einige PFAS auch für die Umwelt und die menschliche Gesundheit von Belang sein. Der RAC vertrat ferner die Auffassung, dass der Ausschluss bestimmter PFAS aus dem Anwendungsbereich der Beschränkung aufgrund ihrer potenziellen Schädigung der Umwelt nicht hinreichend begründet ist.

Die auf den Sitzungen des RAC und des SEAC vereinbarten Schlussfolgerungen sind vorläufig, bis die Ausschüsse die Bewertung des gesamten Beschränkungsvorschlags (einschließlich aller Verwendungssektoren) abgeschlossen und ihre Stellungnahmen verabschiedet haben. Diese Stellungnahmen werden dann der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Die Ausschüsse kündigten auch die Sektoren an, die sie in den nächsten Sitzungen bewerten werden. Im September werden sie sich auf folgende Themen konzentrieren:

  • Textilien, Polster, Leder, Bekleidung, Teppiche (TULAC)
  • Lebensmittelkontaktmaterialien und -verpackungen
  • Erdöl und Bergbau.
    Im Dezember stehen folgende Bereiche zur Diskussion:
  • Anwendungen fluorierter Gase
  • Verkehr
  • Bauprodukte

    Zudem werden die 5 einreichenden Staaten ihren Originalvorschlag nochmals überarbeiten.

Ziel ist es:

  • Verwendungen zu identifizieren, die im ursprünglichen Beschränkungsdossier nicht bewertet wurden. Diese werden entweder in Bewertungen zu bestehenden Sektoren integriert oder, falls notwendig, werden zusätzliche Verwendungsbereiche geschaffen.
  • Die Informationen zu möglichen PFAS-Alternativen zu bewerten
  • Zu prüfen, welche Auswirkungen Änderungen an anderen relevanten EU-Regelungen, die seit der Einreichung des Beschränkungsdossiers implementiert wurden, auf letzteres haben bzw. wie sie mit diesem zusammenwirken, z.B. die überarbeitete F-Gase-Verordnung.
  • Die eingereichten Informationen zu PFAS-Alternativen bewerten und anhand dieser die Angemessenheit der vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen und der Übergangsfristen überprüfen. Ausnahmen können hinzugefügt, überarbeitet oder gestrichen werden, während Übergangsfristen beibehalten, verlängert oder verkürzt werden können.
  • Zu prüfen, ob andere Beschränkungsoptionen als ein Verbot dazu geeignet sind, die im Zusammenhang mit PFAS identifizierten Risiken (über den gesamten Lebenszyklus) zu adressieren. Diese Prüfung erfolgt, sofern in der Konsultation entsprechende Vorschläge vorgelegt wurden, die bislang nicht berücksichtigt wurden.
  • die Bewertung der sozio-ökonomischen Auswirkungen im Hinblick auf eine klare Darstellung der Abwägungen zwischen den verschiedenen betrachteten Beschränkungsoptionen überarbeiten. Dies soll die politischen Entscheidungsträger dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Darüber hinaus berücksichtigen die fünf Behörden auch die in der Konsultation eingereichten Informationen zu den Gefahren und Risiken von PFAS über den gesamten Lebenszyklus.

Durch diese Prüfungen wird es zu einer überarbeiteten Version des Vorschlages kommen. Alle 5 Staaten haben angekündigt, dass diese Prüfungen eine angemessene Zeit benötigen werden.

Die ECHA unternimmt alle Anstrengungen, um die Stellungnahme nach den Aktualisierungen des Vorschlags durch die fünf nationalen Behörden voranzubringen. Die Stellungnahmen werden der Europäischen Kommission daraufhin so bald wie möglich übermittelt.

Weitere Informationen sind auf den Seiten der ECHA zu finden:

https://echa.europa.eu/documents/10162/67348133/news_annex_rac_seac_june_2024_en.pdf/df1ded2a-58a9-8d76-f57c-80f344886efd?t=1718261484827

https://echa.europa.eu/documents/10162/2166400/RAC-69_draft_minutes_en.pdf/0e8d5c3d-db98-ff67-9f98-25067b6d12e9?t=1718369752818

ULMAN Dichtungstechnik GmbH wird die weiteren Entscheidungen seitens der ECHA zu dem geplanten Verbot beobachten und ggf. entsprechende Schritte einleiten.

Da entsprechende Substitute mit vergleichbaren Eigenschaften noch nicht vorhanden sind, werden jedoch weiterhin FKM, FFKM, PTFE und FVMQ-Werkstoffe durch ULMAN Dichtungstechnik GmbH eingesetzt. In enger Zusammenarbeit mit Produktionspartnern und Mischungslieferanten werden aber weiterhin mögliche Alternativen auf ihre Gleichwertigkeit hin analysiert.

Für bestimmte Bereiche ist zudem auch der Einsatz andere hochwertiger Werkstoffe, die keine PFAS enthalten, möglich. Unsere Technik unterstützt sie hier gerne bei der Auswahl.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

i.V. Eckhard Lück
ULMAN Dichtungstechnik GmbH
Leiter integr. Managementsysteme
Datenschutzbeauftragter PSCR